Sie und Ihr Partner sind sich einig? Wunderbar.

Sie benötigen als Antragsteller der Scheidung trotzdem einen Rechtsanwalt!

Und das zwingend.

Das Gesetz sieht für die Stellung eines Scheidungsantrags Anwaltszwang vor. Auch der andere Ehepartner benötigt zwingend einen Anwalt!

Denn Sie treten rein formal als gegnerische Parteien auf.

Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, gemeinsam einen Scheidungsanwalt zu beauftragen. Durchaus ausreichend kann es allerdings sein, dass bei der Scheidung nur ein Ehepartner vertreten ist. Der andere Ehepartner sollte sich in dem Fall einer „harmonischen Lösung“ aber mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Im Scheidungsverfahren sind oft schwierige Fragen des Versorgungsausgleichs zu klären oder Anträge dazu zu stellen. Sie brauchen einen Anwalt, der das für Sie prüft und erledigt.

Wie verläuft nun ein typisches Scheidungsverfahren aus Ihrer Sicht als Antragssteller?

  • Eine kostenlose und nicht verpflichtende Kontaktaufnahme per Telefon oder Email.
  • Eine ausführliche Erstberatung.
  • Eine Klärung Ihrer ehelichen Verhältnisse (Trennungsjahr, Kinder).
  • Eine Klärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Relevante Unterlagen).
  • Besprechung von Lösungen für die anstehenden Probleme.
  • Stellung des Scheidungsantrags.

Das können Sie bereits im Vorfeld erledigen …

Bevor Sie Ihren Anwalt mit der Stellung eines Scheidungsantrages beauftragen, denken Sie bei der Erstberatung an folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder.
  • Falls vorhanden: Ehevertrag.
  • In der Trennungszeit geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen.

Übrigens …

Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn diese auch gescheitert ist! Unter welchen Voraussetzungen man im Rechtsinn von einer gescheiterten Ehe spricht, lesen Sie unter den Voraussetzungen für eine Scheidung.