Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?
Wenn eine Ehe gescheitert ist.
Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Ehepartner getrennt leben und die Ehe zerrüttet ist.
Die Voraussetzungen für die rechtlich wirksame Trennung sind:
- Die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft.
- Der Wille zur Beendigung der ehelichen Gemeinschaft muss dem Ehepartner gegenüber geäußert werden.
Wann ist eine Ehe zerrüttet?
Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten diese wiederherstellen. Dies ist der laut Gesetz der Fall, wenn:
- Die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder ihr zustimmen.
- Die Ehepartner bereits seit drei Jahren getrennt leben. In diesem Fall kann das Gericht auch gegen den Willen des Partners eine Scheidung aussprechen.
Und in Ausnahmefällen gibt es die Härtefallscheidung …
Und zwar dann, wenn die Fortdauer der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei strafbaren Handlungen gegen den Ehepartner. Der beantragende Ehepartner hat hier allerdings eine Beweispflicht.
Wie beenden Sie die häusliche Gemeinschaft?
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder durch eine Trennung innerhalb der Wohnung.
Übrigens, ganz konkret liegt eine Trennung erst dann vor, wenn keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden wie kochen, waschen, putzen.
Normalerweise ist es immer besser, sich zu trennen …
und eine zerrüttete Ehe zu beenden.
Aber in seltenen Ausnahmefällen – mit der Härteklausel nach § 1568 BGB – gibt es auch die Möglichkeit, eine Scheidung zu verweigern, um das gemeinsame Kind oder den Ehepartner vor einer für ihn durch die Scheidung sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren.
Dies kann zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Ehepartners mit der drohenden Gefahr von wesentlicher gesundheitlicher Verschlechterung aufgrund der Scheidung der Fall sein.