Kindeswohl hat grundsätzlich Vorrang.

 Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern sind Kinder immer direkt betroffen.

Der täglich gewohnte Umgang des Kindes mit Mutter und Vater …

erfährt plötzlich einschneidende Veränderungen und lässt sich häufig nicht mehr im gleichen Maße aufrechterhalten wie das vor der Trennung der Fall war.

Für Minderjährige gilt:

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Unterhalt durch sogenannte Naturalleistungen. Diese sind:

  • Betreuung
  • Pflege
  • Erziehung
  • Wohnung
  • Kleidung
  • Ernährung

Der andere, nicht betreuende Elternteil leistet den Barunterhalt.

Denn auch wenn die Eltern getrennte Wege gehen, behalten Sie in der Regel noch die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder.