Kindeswohl hat grundsätzlich Vorrang.
Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern sind Kinder immer direkt betroffen.
Der täglich gewohnte Umgang des Kindes mit Mutter und Vater …
erfährt plötzlich einschneidende Veränderungen und lässt sich häufig nicht mehr im gleichen Maße aufrechterhalten wie das vor der Trennung der Fall war.
Für Minderjährige gilt:
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Unterhalt durch sogenannte Naturalleistungen. Diese sind:
- Betreuung
- Pflege
- Erziehung
- Wohnung
- Kleidung
- Ernährung
Der andere, nicht betreuende Elternteil leistet den Barunterhalt.
Denn auch wenn die Eltern getrennte Wege gehen, behalten Sie in der Regel noch die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder.