Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt!

Ab der Trennung vergeht Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung  …

Was passiert in diesem Zwischenraum?

In diesem Zeitraum zwischen der Trennung und der Rechtskraft der Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Ob Sie nun unterhaltsberechtigt oder zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet sind, richtet sich in erster Linie nach den Einkommensverhältnissen beider Ehepartner. Es ist zu klären, welche Verbindlichkeiten als Abzugspositionen zu berücksichtigen sind.

Unser Tipp: Handeln Sie schnell!

Der Trennungsunterhalt ist erst nach Aufforderung an den Unterhaltsverpflichteten zu bezahlen. Da ein Anspruch für die Vergangenheit nur in seltenen Fällen durchsetzbar ist, muss der Zahlungspflichtige umgehend nach der Trennung schriftlich zur Zahlung von Trennungsunterhalt aufgefordert werden.

Wir übernehmen das für Sie. Auch bei der Bezifferung Ihres Anspruches und Geltendmachung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ihr Recht und Ihre Pflichten?

Bekommen Sie Geld oder müssen Sie zahlen – in Bezug auf den Trennungsunterhalt geht es auch um Prüfungspunkte wie die sogenannte Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Und erst nach einer detaillierten Berechnung

  • der unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen beider Ehepartner
  • des Bedarfs
  • der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

wird entschieden, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht.

Eine wichtige Besonderheit des Trennungsunterhalts ist …

dass auf diesen von Gesetzes wegen nicht verzichtet werden kann! Ein eventuell vertraglich vereinbarter Ausschluss von Trennungsunterhalt ist daher unwirksam. Der Trennungsunterhalt kann also trotz einer solchen Vereinbarung immer gefordert werden.