Ein Vertrag? Viele Verträge!

Unter dem Begriff „Ehevertrag“ versteht man eine Vielzahl von Verträgen …

Vor der Heirat …

Der Ehevertrag kann zu einem Zeitpunkt – zum Beispiel schon vor der Heirat – abgeschlossen werden, in dem sich die Ehepartner noch gut verstehen.

Die Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung

Wenn die Ehegatten getrennt leben oder sogar schon die Scheidung beantragt haben, kann eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung sinnvoll sein:

In der Vereinbarung geht es um:

  • Die Leistung eines bestimmten Trennungsunterhalts
  • Die Leistung des nachehelichen Unterhalts
  • Die Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Die sonstige Vermögensauseinandersetzung

Und ein Ehe- und Erbvertrag ist die Kombination verschiedener Verträge:

Neben dem Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes und der Wahl von Gütergemeinschaft oder Gütertrennung besteht auch die Möglichkeit einen vertraglich geregelten Güterstand in modifizierter Form zu vereinbaren:

In diesem Fall gibt es keine fest ausgestalteten Güterstände. Der jeweilig gewählte Güterstand kann den individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasst werden. So kann in der modifizierten Zugewinngemeinschaft zum Beispiel:

  • Der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Dadurch erhält man dennoch die Verfügungsbeschränkungen der Zugewinngemeinschaft.
  • Der Zugewinn nur für den Fall der Scheidung, nicht aber für den Fall des Todes ausgeschlossen werden.
  • Eine Vereinbarung hinsichtlich der Bewertung und Feststellung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner getroffen werden.
  • Eine Vereinbarung getroffen werden, dass einzelne Vermögensgegenstände nicht dem Zugewinnausgleich unterliegen sollen, beispielsweise der Betrieb eines Ehepartners.