Ein Vertrag? Viele Verträge!
Unter dem Begriff „Ehevertrag“ versteht man eine Vielzahl von Verträgen …
Vor der Heirat …
Der Ehevertrag kann zu einem Zeitpunkt – zum Beispiel schon vor der Heirat – abgeschlossen werden, in dem sich die Ehepartner noch gut verstehen.
Die Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung
Wenn die Ehegatten getrennt leben oder sogar schon die Scheidung beantragt haben, kann eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung sinnvoll sein:
In der Vereinbarung geht es um:
- Die Leistung eines bestimmten Trennungsunterhalts
- Die Leistung des nachehelichen Unterhalts
- Die Regelung des Zugewinnausgleichs
- Die sonstige Vermögensauseinandersetzung
Und ein Ehe- und Erbvertrag ist die Kombination verschiedener Verträge:
Neben dem Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes und der Wahl von Gütergemeinschaft oder Gütertrennung besteht auch die Möglichkeit einen vertraglich geregelten Güterstand in modifizierter Form zu vereinbaren:
In diesem Fall gibt es keine fest ausgestalteten Güterstände. Der jeweilig gewählte Güterstand kann den individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasst werden. So kann in der modifizierten Zugewinngemeinschaft zum Beispiel:
- Der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Dadurch erhält man dennoch die Verfügungsbeschränkungen der Zugewinngemeinschaft.
- Der Zugewinn nur für den Fall der Scheidung, nicht aber für den Fall des Todes ausgeschlossen werden.
- Eine Vereinbarung hinsichtlich der Bewertung und Feststellung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner getroffen werden.
- Eine Vereinbarung getroffen werden, dass einzelne Vermögensgegenstände nicht dem Zugewinnausgleich unterliegen sollen, beispielsweise der Betrieb eines Ehepartners.