Die Ehe als gesetzliche Zugewinngemeinschaft

Haben Sie vor oder während der Ehe nichts Gegenteiliges durch einen Ehevertrag geregelt?

Dann befinden Sie sich ab Ihrer Eheschließung automatisch …

im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, soweit für Ihre Ehe deutsches Familienrecht gilt. Die Zugewinngemeinschaft ist immer noch der häufigste Güterstand.

Bei ihr handelt es sich im Prinzip aber um eine Gütertrennung:

  • Der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles gemeinsames Eigentum beider Ehepartner wird!
  • Jeder hat während der Ehezeit in der Zugewinngemeinschaft auch weiterhin die Möglichkeit, sein eigenes Vermögen allein zu verwalten, die Vermögen bleiben getrennt.
  • Was für das Vermögen gilt, gilt übrigens auch für Schulden: Wenn nur einer der Partner einen Darlehensvertrag abschließt, heißt das nicht, dass automatisch der Andere für die Rückzahlung mithaftet!
Gewisse Verfügungsbeschränkungen bestehen allerdings …

Ein Ehepartner kann zum Beispiel ohne Einwilligung des anderen nicht allein über sein eigenes Vermögen im Ganzen wirksame Verfügungen treffen.

Am Ende kommt die Abrechnung …

Übersteigt am Ende der Ehe der Zugewinn des einen den des anderen, findet der Zugewinnausgleich statt.