Die Ehe als gesetzliche Zugewinngemeinschaft
Haben Sie vor oder während der Ehe nichts Gegenteiliges durch einen Ehevertrag geregelt?
Dann befinden Sie sich ab Ihrer Eheschließung automatisch …
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, soweit für Ihre Ehe deutsches Familienrecht gilt. Die Zugewinngemeinschaft ist immer noch der häufigste Güterstand.
Bei ihr handelt es sich im Prinzip aber um eine Gütertrennung:
- Der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles gemeinsames Eigentum beider Ehepartner wird!
- Jeder hat während der Ehezeit in der Zugewinngemeinschaft auch weiterhin die Möglichkeit, sein eigenes Vermögen allein zu verwalten, die Vermögen bleiben getrennt.
- Was für das Vermögen gilt, gilt übrigens auch für Schulden: Wenn nur einer der Partner einen Darlehensvertrag abschließt, heißt das nicht, dass automatisch der Andere für die Rückzahlung mithaftet!
Gewisse Verfügungsbeschränkungen bestehen allerdings …
Ein Ehepartner kann zum Beispiel ohne Einwilligung des anderen nicht allein über sein eigenes Vermögen im Ganzen wirksame Verfügungen treffen.
Am Ende kommt die Abrechnung …
Übersteigt am Ende der Ehe der Zugewinn des einen den des anderen, findet der Zugewinnausgleich statt.