Bis zum Abschluss ihrer Ausbildung das Recht auf Unterhalt.

Minderjährige Kinder leiten ihren Unterhaltsbedarf von der Lebensstellung ihrer Eltern ab.

Sie erzielen daher in der Regel kein eigenes Einkommen.

Grundsätzlich gilt:

Kinder haben einen Anspruch auf Leistung von Unterhalt bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung!

Bei einer Trennung der Eltern …

haben die Kinder in aller Regel einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Eltern. Dabei geht es um die Klärung folgender Fragen:

  • Bedürftigkeit: Kann der Unterhaltsverpflichtete nicht oder nicht ausreichend seinen notwendigen Lebensunterhalt selbst aus eigenen Kräften und Mitteln – vor allem durch den Einsatz von Einkommen und Vermögen – abdecken?
  • Leistungsfähigkeit: Ist der Unterhaltsverpflichtete überhaupt in der Lage, den geforderten Barunterhalt zu leisten?

Und falls keine Unterhaltszahlung geleistet wird?

In diesen Fällen kann bei jungen Kindern ein Teil vorübergehend durch den staatlichen Unterhaltsvorschuss ausgeglichen werden.