Ihre Regeln für den Fall des Falles.

Schon vor der Heirat oder während der Ehe halten Sie im notariellen Ehevertrag bestimmte Punkte fest …

Und dies für den Fall Ihrer eventuellen Scheidung.

Sinnvoll kann zum Beispiel die Regelung folgender Punkte sein:

Wichtig vor allem für den schlechter verdienenden Partner. Denn in der Regel haben Sie, wenn Sie für die Kindererziehung Ihren Beruf aufgeben, zeitlich kürzertreten oder sehr lange verheiratet waren, seit der Unterhaltsreform 2008 Nachteile beim nachehelichen Unterhalt in Kauf zu nehmen. In einem Ehevertrag können nicht nur gesetzliche Ansprüche beschränkt, sie können auch ausgeweitet werden.

Nachteile für die Altersvorsorge gleichen Sie vertraglich aus, indem Sie sich zum Beispiel verpflichten, dem Partner, der die gemeinsamen Kinder erzieht, Geld für eine private Rentenversicherung zu überweisen.

Normalerweise gehen Sie ja eine Zugewinngemeinschaft ein, wenn Sie vorher nichts Gegenteiliges vertraglich festgehalten haben. Und bei der Scheidung wird dann das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Nicht immer ist das vorteilhaft und sinnvoll!

Gut zu wissen: Kombinieren ist möglich!

Sie können Ihren Ehevertrag mit einem Erbvertrag kombinieren. Diese Möglichkeit wird recht häufig genutzt.

Die konkreten Vorteile für Sie dabei sind:
  • Sie legen als Ehepartner für Sie beide bindend fest, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
  • Der Erbvertrag verliert durch eine Scheidung automatisch seine Wirksamkeit.

Es ist aber auch möglich, dass die erbrechtliche Regelung über die Scheidung hinaus gelten soll. So können Sie zum Beispiel frühzeitig die Erbenstellung Ihrer gemeinsamen Kinder festhalten.