Der Ehevertrag in letzter Minute …

Die Scheidungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung.

Hier handelt es sich um einen Ehevertrag zwischen den Ehepartnern.

Er wird vor oder nach Ausspruch der Scheidung abgeschlossen und es geht dabei um die konkreten Folgen der Scheidung.

Unser Tipp und wichtig bei allem, was Sie hinsichtlich Ihrer Zukunft regeln möchten:

Bedenken Sie bei Ihrer Scheidungsvereinbarung: Sie ist grundsätzlich bindend. Im Nachhinein ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, Ihre Meinung zu ändern.

Deshalb handeln Sie überlegt, fragen Sie nach, lassen Sie sich jeden einzelnen Punkt von Ihrem Anwalt erklären und machen Sie keine Fehler. Wir beraten Sie gerne!

Wann macht eine Scheidungsvereinbarung für Sie Sinn?

Immer dann, wenn Sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert und bereit sind, wichtige Folgen der Scheidung ohne Gericht zu regeln, ist eine Scheidungsvereinbarung sinnvoll.

Gegenstand einer Scheidungsfolgenvereinbarung können zum Beispiel folgende Punkte sein:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Befristung und Herabsetzung von Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Künftige Benutzung der Ehewohnung
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensverteilung
  • Tilgung gemeinsamer Schulden
  • Versorgungsausgleich
  • Erbrechtliche Regelungen