Klar definiert: Die Rechtsanwaltsgebühren

Durch Beratung und Verhandlungen fallen Rechtsanwaltsgebühren an.

Diese sind gesetzlich im RVG geregelt

Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich am Regelungsinhalt Ihres Ehevertrags orientiert. Bei Vereinbarung der Unterhaltszahlung beträgt der Gegenstandswert den Jahreswert des vereinbarten Unterhalts: Wird zum Beispiel ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 300,00 € vereinbart, beträgt der Gegenstandswert 3.600 €.

Bei Vereinbarung des Zugewinnausgleichs mit beispielsweise 10.000,00 €, wird dieser Betrag als Gegenstandswert angesetzt.

Aus der Summe dieser Gegenstandswerte werden dann nach dem RVG folgende Gebühren fällig:

  • Geschäftsgebühr
  • Einigungsgebühr
Außerdem kommen hinzu:
  • Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation
  • Mehrwertsteuer

Und nicht zu vergessen …

Für die spätere Beurkundung des Ehevertrags kalkulieren Sie bitte auch die anfallenden Notargebühren ein.