Wie lange dauert es bis zur Scheidung?

 In aller Regel müssen Sie zuerst das Trennungsjahr abwarten.

Ohne Trennungsjahr geht es nur, wenn ein Härtefall vorliegt.

Die Hürden dafür sind hoch. Er kommt in der Praxis eher selten vor.

Und dann können Sie sich scheiden lassen.

Nachdem Sie ein Jahr getrennt gelebt haben, kann der Scheidungsantrag dann bei Gericht eingereicht werden.

Hier wird der Ausspruch der Scheidung beantragt: Zumindest einer der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Der Fortgang des Scheidungsverfahren läuft dann – von Fall zu Fall – unterschiedlich ab.

Neben dem alleinigen Ausspruch der Scheidung …

Können auch zahlreiche Folgesachen Gegenstand eines Scheidungsverfahrens sein, wie zum Beispiel:

  • Versorgungsausgleich, also die Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften
  • Unterhaltssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Güterrechtssachen
  • Kindschaftssachen

Automatisch geregelt wird übrigens …

im Scheidungsverfahren ausschließlich die Folgesache Versorgungsausgleich.

Unser Tipp …

Um Kosten zu sparen, gibt es die Möglichkeit des sogenannten Scheidungsverbundes: Stellen Sie rechtzeitig noch innerhalb des Scheidungsverfahrens einen Antrag auf Regelung der übrigen Folgesachen. Damit sparen Sie Kosten gegenüber der Geltendmachung Ihrer Ansprüche in getrennten Verfahren.

Allerdings ist im Scheidungsverbund der Ausspruch der Scheidung meist erst dann möglich, wenn auch die Folgesachen bereits entscheidungsreif sind oder über sie eine Einigung erzielt worden ist.

Und nicht zuletzt …

stellt sich natürlich auch immer die Frage, welche Gerichts- und Anwaltskosten im Fall einer Scheidung auf Sie zukommen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitg. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.