Und nach der Scheidung?

 Auch nach der rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch bestehen …

Ihr Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Der nacheheliche Unterhalt löst zeitlich den Trennungsunterhalt ab, muss aber unabhängig von diesem geltend gemacht oder vereinbart werden.

Eigenverantwortung ja oder nein?

Anders als in der Trennungszeit, gilt nach der Scheidung das Prinzip der Eigenverantwortung. Dies bedeutet, dass die Ehegatten grundsätzlich verpflichtet sind, jetzt selbst für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Davon gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen.

Ist ihnen das beispielsweise aufgrund von Kinderbetreuung nicht möglich, besteht auch nach der Scheidung ein Anspruch auf Unterhalt gegen den geschiedenen Ehepartner. Die wesentlichen Prüfungspunkte dafür sind:

  • Die unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen beider Ehepartner
  • Der individuelle Bedarf
  • Die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
Allerdings muss aufgrund des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit …

nach der Scheidung zudem noch eine weitere Voraussetzung hinzukommen, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu begründen. Diese Anspruchsgrundlagen für nachehelichen Unterhalt sind laut Gesetz:

  • Kinderbetreuung
  • Alter
  • Krankheit
  • Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt zum Ausgleich unterschiedlicher Einkommen
  • Unterhalt aus Billigkeitsgesichtspunkten

Wichtig zu wissen:

Der Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt besteht nur so lange, wie auch eine der oben genannten Voraussetzungen vorliegt!

Und Sie haben immer die Wahl …

Denn – im Gegensatz zum Trennungsunterhalt – ist es hier möglich, den nachehelichen Unterhalt durch eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern ganz oder teilweise auszuschließen oder zeitlich zu befristen. Eine solche Vereinbarung muss allerdings notariell beurkundet werden, solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist!