Was geschieht mit Ihrem Vermögen nach der Eheschließung?

Hier sind zwei Fragen für Sie relevant.

Erstens: Gehört das Vermögen den Ehepartnern gemeinsam oder …

was gehört wem? Zweitens: Was wird aus vorhandenen oder entstehenden Schulden? Die Beantwortung dieser beiden Fragen hängt von der Wahl Ihres Güterstandes ab.

Und bei der Wahl Ihres Güterstandes haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Den gesetzlichen Güterstand:

Sofern Sie vor oder während Ihrer Ehe nichts Gegenteiliges durch einen Ehevertrag geregelt haben, befinden Sie sich automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

  • Den vertraglichen Güterstand:

In einem Ehevertrag vereinbaren Sie, welchen der im Gesetz geregelten Güterstände Sie wählen möchten: Die Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft? Hinzu gekommen ist außerdem noch der sogenannte „deutsch-französische Wahlgüterstand“.

Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, eine Modifizierte Zugewinngemeinschaft vertraglich festzuhalten.

Übrigens …

Eine Änderung Ihres Güterstands ist auch während der Ehezeit jederzeit möglich. Ein Ehevertrag bietet Ihnen unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten. Nachträgliche Änderungen bedürfen allerdings immer der notariellen Form, um wirksam zu werden.