Was geschieht mit Ihrem Vermögen nach der Eheschließung?
Hier sind zwei Fragen für Sie relevant.
Erstens: Gehört das Vermögen den Ehepartnern gemeinsam oder …
was gehört wem? Zweitens: Was wird aus vorhandenen oder entstehenden Schulden? Die Beantwortung dieser beiden Fragen hängt von der Wahl Ihres Güterstandes ab.
Und bei der Wahl Ihres Güterstandes haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Den gesetzlichen Güterstand:
Sofern Sie vor oder während Ihrer Ehe nichts Gegenteiliges durch einen Ehevertrag geregelt haben, befinden Sie sich automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Den vertraglichen Güterstand:
In einem Ehevertrag vereinbaren Sie, welchen der im Gesetz geregelten Güterstände Sie wählen möchten: Die Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft? Hinzu gekommen ist außerdem noch der sogenannte „deutsch-französische Wahlgüterstand“.
Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, eine Modifizierte Zugewinngemeinschaft vertraglich festzuhalten.
Übrigens …
Eine Änderung Ihres Güterstands ist auch während der Ehezeit jederzeit möglich. Ein Ehevertrag bietet Ihnen unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten. Nachträgliche Änderungen bedürfen allerdings immer der notariellen Form, um wirksam zu werden.