Kombinieren ist möglich!

Wenn Ehevertrag und Erbvertrag eine Bindung eingehen …

Es ist nichts Neues …

In einem Ehevertrag regeln Sie gewisse Punkte für den Fall Ihrer eventuellen Scheidung. Diesen Vertrag lassen Sie notariell beurkunden, erst dann wird er auch wirksam.

Daneben besteht aber auch die Möglichkeit …

im Rahmen eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags sowohl

  • Vorkehrungen für eine etwaige Scheidung zu treffen.
  • Vorkehrungen für den Tod eines Ehepartners zu treffen.

Diese Möglichkeit wird häufig genutzt!

Die konkreten Vorteile für Sie dabei sind:

Sie legen als Ehepartner für Sie beide bindend fest, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll. So vereinbaren Sie zum Beispiel, in welchem Umfang der überlebende Ehepartner am Nachlass des verstorbenen Ehepartners beteiligt werden soll.

Interessant …

Sie haben vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten: Der Erbvertrag verliert etwa durch eine etwaige Scheidung automatisch an Gültigkeit. Genauso ist es aber auch möglich, dass der Erbvertrag über die Scheidung hinaus gelten soll. So können Sie zum Beispiel frühzeitig die Erbenstellung Ihrer gemeinsamen Kinder festhalten.