Volle Kostentransparenz von Anfang an.

Gesetzlich geregelte Anwaltsgebühren und Auslagen.

Die Vergütung nach dem RVG beruht auf unseren Tätigkeiten …

– nicht auf unserem Zeitaufwand. Die Bezahlung ist gesetzlich geregelt. Unsere Tätigkeiten sind im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz umschrieben.

Wichtig für Sie: Der Unterschied zwischen einer Beratung oder Vertretung …

Sind wir ausschließlich beratend für Sie tätig, wirken wir grundsätzlich auf eine Vergütungsvereinbarung hin. Das bedeutet für Sie, dass wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar frei vereinbaren können.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten …

orientieren sich die Kosten am Gegenstandswert Ihres Auftrags, unabhängig davon, ob wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen zu treffen.

Haben Sie Fragen?

Bitte sprechen Sie uns gerne im Vorfeld ohne Verpflichtung an. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.