Ist das „Große Familiengericht“ nicht groß genug?
Seit langer Zeit ist das Familiengericht für die klassischen familienrechtlichen Verfahren zuständig. 2009 wurden im Rahmen einer Reform des Familienrechts zahlreiche weitere Streitigkeiten zwischen Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten dem Familiengericht zugewiesen, für die bis dahin die allgemeinen Zivilgerichte (Amtsgericht/Landgericht) zuständig waren. Heute stellt sich die Frage: Ist das „Große Familiengericht“ nicht groß genug? Vergleichen Sie […]
Weiterlesen