Die heimliche Gesprächsaufnahme – gilt sie als Beweismittel vor Gericht?
Linda und Leo Müller sind getrennt lebende Eheleute. Sie führen einen „Rosenkrieg“ mit zahlreichen Prozessverfahren, im Laufe dessen Linda Müller beim Familiengericht auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ihren Ehemann Leo Müller beantragt .
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