Ein ganzes Trennungsjahr abwarten bis zur Scheidung …
oder geht es nicht auch schneller? Grundsätzlich muss bis zur Stellung des Scheidungsantrags das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden. Leben die Ehepartner ein Jahr getrennt, gehen die Gerichte davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Dann kommt es zur Ehescheidung, auch wenn der andere Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen sollte.
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