Hilde Huber verlangt von ihrem getrennt lebenden Ehemann Horst Huber Ehegattenunterhalt. Das Scheidungsverfahren läuft bereits. Hilde Huber fordert von ihm monatlich 813,00 € laufenden Unterhalt zuzüglich 189,00 € Altersvorsorgeunterhalt. Horst Huber lehnt das ab. Er ist der Auffassung, er schulde allenfalls den laufenden Unterhalt von 813,00 €.

Mit der Altersvorsorge seiner Frau habe er nichts zu tun.

Um diese Vorsorge solle sie sich selbst kümmern. Außerdem müsse er ja schon im Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften an seine Frau abgeben. Damit solle es genug sein!

Horst Huber irrt hier leider.

Neben dem laufenden Unterhalt zur Sicherung des Lebensbedarfs,

  • dem sogenannten „Elementarunterhalt“ kennt das Gesetz nämlich auch
  • den Altersvorsorgeunterhalt.

Sein Zweck ist es, die Kosten einer angemessenen Versicherung des unterhaltsberechtigten Ehepartners für den Fall des Alters oder der verminderten Erwerbsfähigkeit sicherzustellen.

Wie ermittelt sich der Altersvorsorgeunterhalt?

Der laufende Unterhalt – der ohne Berücksichtigung des Altersvorsorgeunterhalts im vorliegenden Fall 898,- € betragen würde – wird

  • als Nettoeinkommen angesehen und mittels einer Berechnungstabelle in ein fiktives Bruttoeinkommen hochgerechnet.
  • Daraus wiederum wird der gesetzliche Rentenversicherungssatz von 18,6 % berechnet.
  • Das ergibt den Altersvorsorgeunterhalt von 189,- €.

Es vermindert sich dann zwar der Elementarunterhalt, …

aber nicht in gleicher Höhe wie der Unterhalt für die Altersvorsorge dazukommt: Die Summe aus Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt (813,- € und 189,- € = 1.002,- €) ist höher als wenn nur der Unterhalt für den allgemeinen Lebensbedarf (898,- €) geltend gemacht wird.

Ab wann kann Altersvorsorgeunterhalt verlangt werden?

Der Unterhalt kann ab Beginn des Scheidungsverfahrens verlangt werden.

  • Für den Unterhaltsberechtigten ist es von Vorteil, auch diesen Unterhaltsanspruch geltend zu machen!
  • Der Versorgungsausgleich – also die Teilung der während der Ehe angesammelten Rentenanwartschaften der Eheleute – steht entgegen der Meinung von Horst Huber nicht entgegen. Denn dieser gleicht nur den Zeitraum von Eheschließung bis Scheidungsbeginn aus, während der Altersvorsorgeunterhalt dann erst einsetzt.

Wie muss der Altersvorsorgeunterhalt verwendet werden?

Hilde Huber muss den Vorsorgeunterhalt zweckentsprechend verwenden.

Sollte sie im Rentenalter noch Unterhaltsansprüche haben, hätte sie Nachteile, wenn sie den Altersvorsorgeunterhalt anderweitig verbraucht und nicht in ihre Altersvorsorge investiert hätte.

Nach neuer Rechtsprechung …

kann Horst Huber später von Hilde Huber sogar verlangen, dass sie Auskunft darüber gibt, wie sie den Altersvorsorgeunterhalt verwendet hat.

Verweigert sie die Auskunft und muss daher befürchtet werden, dass Hilde Huber diese Unterhaltszahlungen zweckwidrig verwendet hat, kann Horst Huber die Zahlung des Unterhalts einstellen.

Sie haben Fragen zu Ihren Unterhaltsansprüchen, …

im Besonderen zum Altersvorsorgeunterhalt? Rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin aus, wir unterstützen Sie gern.