Trennungsunterhalt und ungewöhnliche, eheliche Lebensverhältnisse …

Ab wann besteht ein Recht auf Trennungsunterhalt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte über einen ungewöhnlichen Fall zu befinden: Im August 2017 schließen Jana Müller und Jürgen Müller die Ehe. Die Ehefrau lebt zur Zeit der Eheschließung bei ihren Eltern und ihr Ehemann wohnt in einer Mietwohnung.

Das Ehepaar lebt und arbeitet in unterschiedlichen Städten.

Das bleibt auch nach der Eheschließung so, obwohl die Eheleute eigentlich geplant hatten, dass sich Jana Müller in die Stadt ihres Mannes versetzen lässt, um ein gemeinsames Leben führen zu können. Umgesetzt wird das Vorhaben jedoch nicht.

  • An Wochenenden finden regelmäßig Übernachtungskontakte statt.
  • Eine geschlechtliche Beziehung entsteht nicht.
  • Über die ganze Dauer ihrer Ehe führen sie keine gemeinsamen Konten. Jeder wirtschaftet für sich. Nur bei Besuchen von Jana Müller bei ihrem Mann zahlt Jürgen Müller die Einkäufe.

Seit einer Aussprache im Sommer 2018 leben sie getrennt.

Nun macht Jana Müller Ansprüche auf Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung in Höhe von monatlich 1.500,00 € gegen ihren Mann geltend.

Dieser sieht das überhaupt nicht ein. Schließlich habe es überhaupt keine eheliche Lebensgemeinschaft gegeben. Ein ehetypisches Zusammenleben habe vollständig gefehlt. Beide hätten getrennt gewirtschaftet. Beide seien finanziell autark.Eine wirtschaftliche Verflechtung sei nie eingetreten.

Jana Müller macht ihren Trennungsunterhalt daraufhin gerichtlich geltend: Trennungsunterhalt ist der Ehegattenunterhalt für die Zeit zwischen einer Trennung der Ehegatten und der Rechtskraft der Scheidung.

Hat Jana Müller nun einen Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur geht in der Tat davon aus, dass in Fällen wie dem Vorliegenden …

  • kein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehe. Dieser Anspruch basiere auf ehelichen Lebensverhältnissen.
  • Solche ehelichen Lebensverhältnisse seien in einem Fall wie diesem aber gar nicht entstanden.

Daher fehle auch die Grundlage, Ehegattenunterhalt beanspruchen zu können!

Diese Auffassung widerspricht der herrschenden Rechtsprechung, …

insbesondere des Bundesgerichtshofs. Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass

  • die Eheleute vor der Trennung zusammengezogen
  • oder zusammengelebt haben.

Der Trennungsunterhalt setzt keine Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen voraus und der Trennungsunterhalt setzt keine verwirklichte Lebensgemeinschaft voraus.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat daher der Ehefrau Recht gegeben …

und ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt bejaht.

Anderes gilt für den nachehelichen Unterhalt, also den Anspruch auf Ehegattenunterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung.

Diesen wird Jana Müller nicht zugesprochen erhalten, weil die Ehedauer nur sehr kurz war und keine wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute vorhanden war. Anders als beim Trennungsunterhalt sind diese Kriterien für den Unterhalt nach Scheidung von Bedeutung.

Sie haben Fragen …

zu Höhe und Dauer Ihres Trennungsunterhalts?

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Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament.

So agieren Sie listig – und erfolglos …

Bernhard und Beate Bauer machen sich Gedanken darüber, wie sie am besten ihre Erbfolge regeln. Sie sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben zwei schon volljährige Töchter, Jacqueline und Chantal.

Zunächst soll der überlebende Ehepartner Alleinerbe werden. Nach dessen Tod sollen die Töchter je zur Hälfte erben. Continue reading

Die Tücken der Betriebsrente

Dass Sie die Betriebsrente Ihres verstorbenen Ehepartners bekommen, ist nicht selbstverständlich.

Peter Bauer ist von 1974 bis 1986 bei der Firma W-GmbH beschäftigt. Der Arbeitgeber gewährt Peter Bauer im Jahr 1983 eine betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente). In der von der W-GmbH damals allgemein verwendeten Versorgungszusage heißt es unter anderem:

„Nach Ihrem Tode erhält Ihre jetzige Ehefrau eine lebenslängliche Witwenrente unter der Voraussetzung, dass die Ehe zwischenzeitlich nicht geschieden wird. Die Witwenrente beträgt … .Die Witwenrente erlischt bei der Wiederverheiratung der Witwe.“ Continue reading

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Geschenkt ist nicht gleich geschenkt!

Rita Stein und Torsten Metz leben seit acht Jahren zusammen.

Und zwar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Für ihre gemeinsame Zukunft erwerben sie eine Eigentumswohnung zu je hälftigem Miteigentum. Die Mutter von Rita Stein unterstützt den Erwerb der Immobilie, indem sie beiden gemeinsam 100.000,00 € zuwendet. So lässt sich die Finanzierung stemmen.

Knapp zwei Jahre später kommt es zur Trennung.

Die Mutter von Rita Stein verlangt nun die zugewandten Beträge vom ehemaligen Lebensgefährten ihrer Tochter zurück und zwar in Höhe der Hälfte der Zuwendung, also in Höhe von 50.000,00 €

Doch leider liegt kein Darlehensvertrag vor.

Deshalb stellt sich nun die Frage, ob es möglich ist, eine freigebige Zuwendung zurückzufordern, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Kindes mit dem Partner zerbricht. Üblicherweise heißt es ja: „Geschenkt ist geschenkt“.

  • Unter Eheleuten gibt es eine ständige Rechtsprechung dahingehend, dass Zuwendungen eines Elternteils an das Schwiegerkind die Geschäftsgrundlage haben, dass die Ehe fortbesteht.
  • Scheitert die Ehe, ist diese Geschäftsgrundlage entfallen und es kann ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind bestehen, wenn auch selten in voller Höhe.

Im geschilderten Fall ist jedoch das Problem …

ob diese Rechtsprechung auch auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft übertragbar ist. Diese hat ja – anders als die Ehe – den Charakter der Ungebundenheit und kann jederzeit beendet werden.

  • Im geschilderten Fall liegt der Schenkung des hohen Betrags zum Erwerb von Grundeigentum aber erkennbar die Vorstellung der Mutter zugrunde, die Lebensgemeinschaft der Beschenkten werde nicht alsbald nach der Schenkung zerbrechen.
  • Auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist Geschäftsgrundlage für die Zuwendung, dass die Tochter und ihr Partner ihre Lebensgemeinschaften jedenfalls auf längere Zeit fortsetzen würden.

Denn beide lebten zum Zeitpunkt der Zuwendung schon mehrere Jahre zusammen, und das Zusammenleben sollte durch den gemeinsamen Erwerb der Immobilie verfestigt werden.

Diese Motivation der Zuwendung musste auch Torsten Metz bewusst gewesen sein!

Deswegen gibt das Gericht dem Rückforderungsanspruch der Mutter statt, da sich Rita Stein und Torsten Metz schon weniger als zwei Jahre nach der Schenkung trennen – und damit die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung entfällt.

Was lernen wir daraus?

In jedem Falle empfiehlt es sich – da in der Praxis solche Rückforderungsprozesse schwierig zu führen sind und erhebliche Prozessrisiken lauern – zum Zeitpunkt der Zuwendung zu regeln,

  • wann und
  • unter welchen Voraussetzungen der Schenker die Zuwendung ggfs. wieder zurückfordern kann.

Das vermeidet, dass solche schwierigen rechtlichen Fragen streitig gerichtlich geklärt werden müssen.

Sie haben Fragen zu Zuwendungen die nichteheliche Lebensgemeinschaft betreffend? Machen Sie hier einen Termin aus. Wir beraten Sie gerne.

Kinderreisepass: Immer wieder Anlass für Streit!

Und so entscheidet der BHG:

Zwischen getrennt lebenden Eltern tritt immer wieder Streit darüber auf, welchem Elternteil der Kinderreisepass zusteht. Im konkreten Fall, verlangt Eva Keller, die Mutter eines dreijährigen Kindes, den Kinderpass vom Markus Keller, dem Vater des Kindes, von dem sie getrennt lebt, heraus. Das Kind lebt bei ihr. Aus diesem Grund will sie auch den Pass des Kindes ausgehändigt erhalten. Continue reading

Schenkungen an Minderjährige

Ein guter Kompromiss, wenn das Hausgrundstück auf die Tochter übertragen wird?

Ute und Ulrich Huber sind geschieden. Sie streiten noch über die Aufteilung ihres Vermögens, vor allem darüber, was mit dem gemeinsamen Einfamilienhaus geschehen soll. Die Immobilie hat einen Verkehrswert von circa 500.000,- € und ist noch mit circa 100.000,- € Darlehensverbindlichkeiten belastet. Continue reading

Die Volljährigenadoption – Besser zweimal überlegen als das Nachsehen haben.

Beziehung vergeht – Adoption besteht.

Seit 1996 lebt Rolf Müller im gemeinsamem Haushalt zusammen mit seiner Mutter Rita Müller und deren Ehemann, der zugleich der Stiefvater von Rolf Müller ist. Im volljährigen Alter wird Rolf Müller von seinem Stiefvater adoptiert. Nicht einmal ein Jahr nach dieser Adoption beantragen sowohl Rolf Müller als auch sein Stiefvater die Aufhebung der Adoption. Continue reading

Die Patientenverfügung – welchen Inhalt muss sie haben?

Pauschalformulierungen reichen bei weitem nicht aus.

Nach einem Schlaganfall befand sich Anne Weber seit Jahren im Wachkoma. Über eine Magensonde wurde sie künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits Jahre vor dem Schlaganfall hatte sie eine schriftliche Patientenverfügung unterzeichnet, in der es auszugsweise hieß: „Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, verfüge ich: … dass lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn medizinisch eindeutig festgestellt ist, dass keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht.“ Continue reading

Wer behält Herkules oder …

existiert eine Rechtsgrundlage für die Umgangsregelung von Hunden?

Greta und Gunnar Gruber sind bis zu ihrer Scheidung 14 Jahre verheiratet. Die ganze Liebe und Fürsorge des kinderlosen Ehepaares gilt ihrem acht Jahre alten Zwergpinscher namens Herkules. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können sich die Eheleute über alle anstehenden Fragen einigen, nur nicht darüber … Continue reading