Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts.
Im Erbschein wird beurkundet, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist.
Sein Sinn ist folgender:
Der Erbschein dient vor allem der Sicherheit im Rechtsverkehr. Wenn der Erbe bestimmten Verfügungsbeschränkungen unterliegt, geht dies aus dem Erbschein hervor.
Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen:
- Alleinerbschein – für den Alleinerben.
- Gemeinschaftlicher Erbschein – für den Fall, dass mehrere Erben vorhanden sind und alle einen Erbschein beantragen: in diesem sind dann die jeweiligen Erbanteile vermerkt.
- Teil-Erbschein – sind mehrere Erben vorhanden, kann auch jeder einzelne Erbe den Erbschein für seinen Anteil allein beantragen.
Was ist der Zweck des Erbscheins?
Bei Auflösung eines Kontos des Erblassers fordert die Bank in der Regel die Vorlage des Erbscheins. Bei Umschreibung eines Grundstücks aus dem Nachlass auf den Erben verlangt das Grundbuchamt die Vorlage des Erbscheins.
Sind Sie Erbe geworden?
Falls Sie glauben, Erbe geworden zu sein, können Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:
- Ihr Personalausweis.
- Sterbeurkunde des Erblassers.
- Eidesstattliche Versicherung, dass keine Prozesse über das Erbrecht anhängig sind.
- Eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben im Antrag richtig sind.
- Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor? Bringen Sie sämtliche dieser Dokumente und Urkunden mit.
- Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor und tritt die gesetzliche Erbfolge ein, benötigen Sie die Vorlage Ihres Familienstammbuches sowie der Geburts- und Heiratsurkunde.
Wichtig: Der Erbteil muss genau bezeichnet werden!
Stellt sich nämlich heraus, dass Sie als Erbe zwar ein Erbrecht besitzen, aber zu einem anderen Anteil als Sie es beantragt haben, wird der Erbscheinsantrag vom Gericht abgelehnt.
In diesem Fall muss dann erst ein neuer Erbschein mit dem korrekten Erbteil beantragt werden.