Nahe Angehörige gänzlich vom Nachlass ausschließen?

Wegen der Pflichtteilsrechte im deutschen Erbrecht ist dies nicht möglich.

Obwohl es je nach Perspektive ein Segen oder Übel sein könnte …

Aber hier verhindert der Gesetzgeber, dass nahe Verwandte des Erblassers durch eine letztwillige Verfügung vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Das Pflichtteilsrecht setzt somit der Testierfreiheit des Erblassers eine Grenze. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.

In seltenen, besonders schwerwiegenden Fällen allerdings …

kann der Pflichtteil dem Pflichtteilsberechtigten entzogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Pflichtteilsberechtigte

  • Dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat.
  • Den Erblasser schwer misshandelt hat.

In welchem Fall sind Sie pflichtteilsberechtigt?

Wenn Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge ein Erbteil zustehen würde, Sie aber durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.

Daran denken: Ihr Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren!

Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem Sie Kenntnis erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten:

  • Vom Erbfall
  • Von der Sie beeinträchtigenden Verfügung von Todes wegen
  • Von der Person des Erben