Was nach Ihrem Tod geschieht …

Das wissen wir nicht. Aber, was Sie vorher noch sinnvoll regeln können.

Sie haben es in der Hand.

Im Testament geben Sie – der Erblasser – an, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Sie geben also eine Willenserklärung über Ihr Vermögen ab, das im Fall Ihres Todes Wirkung entfaltet. Ihr Testament ist:

  • Einseitig
  • Formbedürftig
  • Jederzeit widerrufbar

Die äußere Form …

Sie können Ihr Testament eigenhändig oder öffentlich errichten. Voraussetzung ist Ihre Testierfähigkeit und Ihr Willen, ein Testament zu errichten.

Ihr eigenhändig verfasstes Testament …

muss vollständig und ausschließlich von Ihnen – dem Erblasser persönlich – per Hand geschrieben und unterschrieben sein.

Achten Sie auf folgende Punkte:
  • Ihre Unterschrift bildet einen räumlichen Abschluss.
  • Ein späterer Nachtrag ist nochmals darunter zu unterschreiben.
  • Achten Sie auf die eindeutige Identifizierbarkeit: – Geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie gegebenenfalls Ihren Geburtsnamen an.
  • Vermerken Sie Ort und Datum der Errichtung des Testaments: Das ist wichtig für den Fall, dass verschiedene Testamente vorhanden sind.

Das gemeinschaftliche Testament

Errichten Sie mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament, verfasst ein Partner das Testament eigenhändig und der andere bestätigt mit seiner eigenhändigen Unterschrift, dass der Inhalt auch seinem Willen entspricht.

Bei der Erbeinsetzung können Sie Folgendes regeln:

  • Alleinerbe – eine Person erbt den gesamten Nachlass.
  • Miterben – mehrere Personen erlangen zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen ein Anrecht am Nachlass.
  • Ersatzerben – für den Fall, dass der eingesetzte Erbe im Erbfall selbst schon verstorben ist, wird ein Ersatz bestimmt
  • Allein- und Schlusserbschaft, sogenanntes „Berliner Testament“
  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Testamentsvollstreckung
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Teilungsanordnung

Und wo bewahren Sie Ihr Testament auf?

Sie können Ihr Testament zu Hause, an einem Ort, an dem es im Erbfall auch gefunden wird, im Banksafe oder bei einer Person Ihres Vertrauens aufbewahren. Eine amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht ist auch möglich und schützt vor ungewolltem Zugriff oder davor, dass das Testament beim Erbfall übersehen wird.