Der Erbvertrag ist vertraglich bindend

Sein Vorteil: Hier erhält der Begünstigte eine gesicherte Position.

Die zweite Möglichkeit, sinnvoll Vorrichtungen zu treffen …

Ein wichtiger Unterschied gegenüber dem Testament ist im Erbvertrag die Bindungswirkung. Das bedeutet:  Durch den Erbvertrag bindet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner:

Während das Testament jederzeit widerruflich ist und damit abgeändert werden kann, erhält der Begünstigte eines Erbvertrages eine gesicherte Position in Form einer Anwartschaft: Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel, wenn ein Rücktritt vertraglich geregelt wurde.

Was seine Form angeht …

Der Erbvertrag muss geschlossen werden:

  • Durch den Erblasser höchstpersönlich.
  • Bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragspartner.
  • Vor einem Notar

Den Inhalt des Erbvertrags betreffend …

muss mindestens eine der folgenden vertraglich bindenden Verfügungen enthalten sein:

  • Erbeinsetzung
  • Vermächtnis
  • Auflage

Zusätzlich …

können aber auch einseitige Verfügungen im Erbvertrag – also jederzeit frei widerruflich – vereinbart werden, zum Beispiel:

  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
  • Enterbung
  • Teilungsanordnung

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Der Erbvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn über das Erbe Verfügungen zu treffen sind, die durch den Erblasser nicht einseitig abgeändert werden sollen. Für die Bedachten bedeutet dies:

  • Erhöhter Schutz
  • Planungssicherheit

Die Planungssicherheit ist vor allem dann wichtig, wenn der Bedachte sein Leben aufgrund des zu erwartenden Erbes – wie zum Beispiel bei einer Firmenübernahme – schon im Studium danach ausrichtet.

Übrigens …

Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt ein Erbvertrag in Betracht, da die Partner nicht wie Eheleute ein gemeinschaftliches Testament abschließen können.