Rechtzeitig Vorsorge treffen …

Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bereits zu Lebzeiten haben.

Wird die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge Ihren Wünschen und Vorstellungen gerecht?

Falls Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, brauchen Sie sich nicht weiter kümmern.

Im Falles eines „Nein“, besitzen Sie vielseitige individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, Ihren persönlichen letzten Willen in sinnvoller Weise zum Ausdruck zu bringen. Es ist immer klug, sich rechtzeitig über Ihre persönlichen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren!

Denn dadurch vermeiden Sie Streitigkeiten und Fehlplanungen, außerdem treffen Sie bereits zu Lebzeiten eine verantwortungsbewusste Vorsorge für Ihre Familie und Ihr konkretes Umfeld.

Das Gesetz stellt Ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung:

  • Ein wichtiges Instrument ist das Testament. In diesem geben Sie eine Willenserklärung über Ihr Vermögen ab.
  • Daneben stellt ein Erbvertrag  eine Möglichkeit dar – abweichend von der gesetzlichen Erbfolge – individuelle, bindende Regelungen zu treffen.
Unser Tipp und was viele nicht wissen …

Auch einen Ehevertrag  können Sie mit einem Erbvertrag kombinieren und festhalten, was im Falle Ihres Todes mit Ihrem Vermögen geschehen soll.