Das regelt das Gesetz.
Uwe und Heidi Unger haben sich getrennt. Ihre gemeinsame Tochter Carla lebt bei der Mutter. Sie besucht den örtlichen Kindergarten. Der Vater will Carla jeden Montag, Dienstag und Mittwoch gegen 13.00 Uhr vom Kindergarten abholen. Außerdem ist er der Ansicht, dass auch seine neue Lebensgefährtin Carla vom Kindergarten abholen dürfe, wenn er einmal verhindert sei. Schließlich sei er gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für Carla. Continue reading