Wer entscheidet über die Gesundheit Ihres Kindes?
Die Eltern der kleinen Gerda haben sich getrennt. Gerda lebt bei ihrer Mutter. Diese möchte ihre Tochter mit Schutzimpfungen vor Masern, Diphtherie und Keuchhusten schützen. Eine Ansteckung mit diesen Krankheiten könne erhebliche gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Es sei ja auch bekannt, dass Masernerkrankungen immer mehr zunehmen. Gerdas Vater ist strikt dagegen und hebt die gesundheitlichen Risiken hervor, die mit dem Impfen verbunden sind.
Die Eltern können sich nicht einigen.
Es ist nicht selten, dass getrennt lebende Eltern in der Frage, ob und wie ihr Kind geimpft werden soll, uneinig sind. Der Streit über das Wohl des Kindes wird häufig sehr vehement geführt. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge betrifft dies den Bereich der Gesundheitsfürsorge.
Was sagt nun das Gesetz dazu?
Das Gesetz regelt, dass der Elternteil, bei dem sich Gerda gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung hat, soweit es sich um Angelegenheiten des täglichen Lebens handelt.
Im Übrigen dürfen die Eltern nur gemeinsam entscheiden.
- Zählt also die Frage des Impfens zu einer Angelegenheit des täglichen Lebens, kann Gerdas Mutter alleine entscheiden.
- Zählt die Frage des Impfens nicht zu einer Angelegenheit des täglichen Lebens, darf die Mutter ohne Zustimmung des Vaters Gerda nicht impfen lassen!
Wie so häufig, ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Die wohl überwiegende Meinung ordnet übliche Schutzimpfungen den täglichen Angelegenheiten zu, über die Gerdas Mutter dann alleine entscheiden kann.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jedoch eine andere Auffassung vertreten.
Das Ob und Wie von Impfungen sei immer eine Frage von erheblicher Bedeutung für das Kind, da die Entscheidung – wie immer sie auch ausfalle – Gefährdungen für das Kind zur Folge habe.Deshalb bedürfe es des Konsenses der Eltern.
Sei ein Konsens nicht zu erzielen, könne das Familiengericht angerufen werden.
Dann muss das Gericht entscheiden, welchem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen wird. Die Entscheidung des Gerichts orientiert sich daran, wie man dem Kindeswohl am besten gerecht wird.
Dabei sind eine Reihe von Kriterien zu prüfen, wie zum Beispiel
- Art der Impfung
- Erst- oder Folgeimpfung
- Verträglichkeit früherer Impfungen
- Alter und Gesundheitszustand des Kindes
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Ob sich die Auffassung des OLG Frankfurt allgemein durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Sie sind in einer ähnlichen Situation und haben Fragen, wie Sie sich einigen können zum Wohl Ihres Kindes? Wenden Sie sich an uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne!