Heben Sie Ihre verborgenen Schätze – Es lohnt sich!
Im Jahr 2000 wurde Carola Bauer geschieden. Mit der Scheidung wurde auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, damals noch nach altem Recht. Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften untereinander aufgeteilt. Im Fall der Carola Bauer – wie in zahlreichen anderen Fällen auch – hatte der Versorgungsausgleich zum Ergebnis, dass eine betriebliche Rentenanwartschaft ihres Mannes aufgrund der Gesetzeslage nicht in vollem Umfang zu ihren Gunsten ausgeglichen werden konnte.
Die Übertragung erfolgte nach altem Recht
Das geschah durch eine Abbuchung vom gesetzlichen Rentenkonto ihres Mannes und einer Gutschrift auf ihrem eigenen gesetzlichen Rentenkonto. Dafür gab es aber gesetzliche Höchstgrenzen. Waren diese Höchstgrenzen überschritten, konnte die betriebliche Altersversorgung mit der Scheidung nicht vollständig aufgeteilt werden.
Damit jedoch die Ansprüche der ausgleichsberechtigten Ehefrau nicht verloren gehen …
wurde die Ehefrau auf den sogenannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen. Das bedeutet, dass Carola Bauer gegen ihren geschiedenen Mann einen Anspruch hat.
Sie darf den Teil der Betriebsrente ihres Mannes
- der nicht schon bei der Scheidung auf Ihr Rentenkonto übertragen werden konnte,
- als monatliche Zahlung von ihrem Mann erhalten
Das ist einer Unterhaltszahlung vergleichbar!
Carola Bauer kann diese Zahlung allerdings erst dann verlangen, wenn
- ihr geschiedener Mann Rentner ist
- er diese Betriebsrente bezahlt erhält
- sie selbst Altersrente bezieht
- bzw. sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hat
Diese Voraussetzungen werden oftmals erst Jahrzehnte nach der Scheidung vorliegen. Viele Berechtigte vergessen später jedoch, diesen Anspruch geltend zu machen, obwohl die Rentenansprüche sehr wertvoll für sie sind.
Im Fall der Carola Bauer ergab sich ein Anspruch …
auf Rentenzahlung gegen ihren geschiedenen Ehemann in Höhe von monatlich 486,- €. Wenn Sie bedenken, dass Sie aktuell mehr als 23.000,- € in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssten, um eine monatliche Rentenanwartschaft von 100,- € zu erlangen, hat der Anspruch von Carola Bauer einen Kapitalwert von ca. 112.000,- €.
In vermutlich zahlreichen alten Scheidungsurteilen liegen noch solch verborgene Schätze.
Vergessen Sie auf keinen Fall, sie zu heben! Betrifft Sie das Thema „Versorungsausgleich: Scheidung nach altem Recht“ auch noch? Es lohnt sich, sich über Ihre Rentenansprüche zu informieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei.