oder geht es nicht auch schneller?

Grundsätzlich muss bis zur Stellung des Scheidungsantrags das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden. Leben die Ehepartner ein Jahr getrennt, gehen die Gerichte davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Dann kommt es zur Ehescheidung, auch wenn der andere Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen sollte.

Mit einer Härtefallscheidung geht es schneller!

Jedoch kann vor Ablauf dieses Trennungsjahres eine Ehe nur geschieden werden, wenn ein sogenannter „Härtefall“ vorliegt.

Der „Härtefall“ ist ein Grund, der in der Person des anderen Ehepartners liegen und so gravierend sein muss, dass dem scheidungswilligen Ehepartner nicht zugemutet werden kann, ein Jahr zuwarten zu müssen. Die Hürden für die Bejahung eines Härtefalles sind jedoch hoch.

Im folgenden Fall hatte das Oberlandesgericht Oldenburg die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung zu prüfen:

Britta Bauer ist 26 Jahre verheiratet, bevor sie sich zur Trennung von ihrem Mann entscheidet.

Unmittelbar nach der Trennung stellt sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht. Sie begründet ihn damit, dass ihr wegen der wiederholten Gewalttätigkeiten ihres Ehemannes Karl Bauer nicht zugemutet werden könne, mit dem Scheidungsantrag das Trennungsjahr abzuwarten.

Im Rahmen des Verfahrens werden die Kinder als Zeugen gehört.

Die Kinder schildern verschiedene Vorfälle, in denen der Vater sowohl die Mutter als auch die Kinder geschlagen habe. Sie beschreiben ihren Vater als „Pascha“, der immer sehr aggressiv gewesen sei. Hätten sie seine Befehle nicht befolgt, sei er zunächst zu Beleidigungen übergegangen, dann zu Gewalttätigkeiten.

Zur Trennung kommt es schließlich, nachdem wieder ein Streit zwischen dem Sohn und dem Vater eskaliert.

Der Vater ohrfeigt seinen 25-jährigen Sohn.

Die Mutter – also die Antragstellerin – versucht den Streit zu schlichten, worauf ihr Ehemann sie schüttelt. Daraufhin verständigt sie die Polizei und erleidet einen Krisenanfall. Auch muss ein Rettungswagen verständigt werden.

Das Gericht bewertet die Zeugenaussagen der Kinder als glaubhaft, zumal beim letzten Vorfall die Nachbarn hinzukommen sowie Polizei und Rettungswagen vor Ort sind. Britta Bauer kann überzeugend darlegen, dass sie die festgefahrene Situation nicht mehr ertrage und psychisch kaputt sei.

Das Oberlandesgericht bejaht daher die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung.

Doch ist es sinnvoll, sich so schnell scheiden zu lassen?

In allen Fällen muss genau geprüft werden, ob es wirklich sinnvoll ist, einen Härtefallantrag zu stellen. Denn die Konsequenz einer schnellen Scheidung ist, dass der Trennungsunterhalt – also der Ehegattenunterhalt, der nach der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung bezahlt werden muss – deutlich früher endet!

Ist zum Beispiel in einem Ehevertrag wirksam vereinbart, dass nach der Scheidung kein Ehegattenunterhalt mehr bezahlt werden muss, verkürzt sich bei einer Härtefallscheidung die Laufzeit des Ehegattenunterhalts erheblich.

Das muss unbedingt bedacht werden!

Sie haben Fragen zum Trennungsjahr und wie lange Sie idealerweise warten sollten mit der Scheidung? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!