Können Sie einen Ausgleich von Ihrem Ehepartner erwarten?
Stefan und Silke Huber nehmen während glücklicher Ehezeiten ein gemeinsames Bankdarlehen in Höhe von 30.000,00 € auf. Beide unterzeichnen als Darlehensnehmer den Kreditvertrag. Das Geld wird für den gemeinsamen Konsum der Eheleute ausgegeben. Als das Eheglück geschwunden ist, kommt es zur Trennung der Eheleute. Vom aufgenommenen Bankdarlehen verbleibt noch eine restliche Kreditverpflichtung in Höhe von 20.000,00 €. Wer zahlt jetzt die Schulden bei der Scheidung?
Beide Eheleute verdienen gleich viel
Deswegen muss auch keiner an den anderen Unterhalt bezahlen. Bis zur Trennung bezahlt die Ehefrau die monatlichen Darlehensraten in Höhe von 800,00 € für den Kredit.
Nach der Trennung leistet der Mann die monatlichen Raten. Insgesamt leistet er im Zeitraum von neun Monaten 8.000,00 € an Darlehensrückzahlungen. Die Hälfte davon, also 4.000,00 € verlangt er nun von seiner Ehefrau zurück.
Die Ehefrau sieht das gar nicht ein.
Sie argumentiert, sie sei es ja gewesen, die bis zur Trennung die monatlichen Raten bezahlt habe und dass das sogar mehr als 8.000,00 € gewesen seien. Sie seien also quitt. Gegenüber der Bank haften die Eheleute auf die volle Kreditsumme.
Im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten gilt aber, dass jeder letztlich nur den halben Kredit bezahlen muss
- es sei denn, die Eheleute haben etwas anderes vereinbart
- oder der Kredit ist ausschließlich einem der Eheleute zu Gute gekommen
Beides ist hier nicht der Fall.
Der Einwand der Ehefrau, sie müsse dem Ehemann nichts erstatten, weil sie VOR der Trennung mindestens die gleiche Summe wie ihr Mann auf das Darlehen bezahlt habe, greift nicht durch.
Nach der Rechtsprechung stehen die während der intakten Ehe geleisteten Zahlungen unter der stillschweigend geschlossenen Vereinbarung, dass derjenige, der bis zur Trennung die Kreditrückzahlung ausschließlich übernommen hat, später für die Schulden bei der Scheidung keinen Ausgleich hierfür vom anderen Ehegatten verlangen kann.
Frau Huber kann also nicht ihre Zahlungen gegenrechnen.
Sie wird die 4.000,00 € an ihren getrennt lebenden Ehemann bezahlen müssen.
Sie möchten wissen, wie es in Ihrem Fall aussieht, wenn es darum geht, wieviel Sie Schulden bei der Scheidung zahlen? Um Unklarheiten und Streit zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne auch hinsichtlich der Gestaltung eines Ehevertrags. Setzen Sie sich in Verbindung mit uns, wir beraten Sie gerne!