Schneller als beim Standesamt? – So läuft Ihr Scheidungsverfahren.

Die Scheidung einreichen können Sie, wenn Ihre Ehe zerrüttet ist. Doch ab welchem Zeitpunkt gilt eine Ehe als zerrüttet? Von seltenen Ausnahmen abgesehen, gehen die Familiengerichte von einer Zerrüttung aus, wenn Sie als Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben.

Was aber, wenn Sie es doch noch einmal miteinander versuchen wollen?

Stellen Sie sich vor, Sie und Ihr Ehepartner versuchen während der Trennungsphase noch einmal, Ihre Ehe fortzusetzen. Sie unternehmen einen Versöhnungsversuch. Dieser scheitert aber dann nach kurzer Zeit. Geht die bis dahin abgelaufene Trennungszeit bei der Berechnung des Trennungsjahres dann verloren? Nein, das ist nicht der Fall!

Das Gericht stellt die Dauer der Trennung fest, indem es Sie beide als Eheleute dazu befragt. Denn bisweilen ist es in der Praxis schwierig zu klären, ob und seit wann tatsächlich ein Getrenntleben stattgefunden hat, insbesondere wenn Sie als Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung leben.

Was passiert mit Ihrem Versorgungsausgleich?

Um die Scheidung einreichen zu können, muss im laufenden Scheidungsverfahren auch Ihr Versorgungsausgleich geklärt werden. Darunter versteht man die Aufteilung der während der Ehe von Ihnen als Ehepartner erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung – zum Beispiel auf

  • gesetzliche Rente
  • aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung oder
  • der privaten Rentenversicherung

Als Grundlage für die Berechnung des Ausgleichs holt das Gericht bei den Versicherungsträgern Rentenauskünfte ein.

Wie vermeiden Sie Nachteile beim Versorgungsausgleich?

Im Versorgungsausgleich sind oft schwierige Fragen zu klären. Bestimmte Rechtsfolgen sind davon abhängig, dass ein beteiligter Ehepartner einen Antrag stellt. Manche Nachteile lassen sich nur vermeiden, wenn eine Vereinbarung geschlossen wird. Daher ist es ratsam, dass Sie sich jeweils fachkundig anwaltlich vertreten lassen.

Sonstige Fragen, wie Sie die Scheidung einreichen? Gehen Sie es aktiv an!

Mit den sonstigen Fragen wie

befasst sich das Gericht nicht automatisch, sondern nur, wenn dies von Ihnen oder Ihrem Partner/ Ihrer Partnerin beantragt wird. Sind alle Unterlagen komplett, findet der Scheidungstermin bei Gericht statt. Der geht schneller über die Bühne als die Eheschließung beim Standesamt, es sei denn, es sind vom Gericht auch streitige Fragen des Unterhalts oder des Zugewinnausgleichs zu entscheiden.

Sie haben Fragen, wie Sie stressfrei und effizient die Scheidung einreichen? Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen familienrechtlichen Fragen.