Das regelt das Gesetz.

Uwe und Heidi Unger haben sich getrennt. Ihre gemeinsame Tochter Carla lebt bei der Mutter. Sie besucht den örtlichen Kindergarten. Der Vater will Carla jeden Montag, Dienstag und Mittwoch gegen 13.00 Uhr vom Kindergarten abholen. Außerdem ist er der Ansicht, dass auch seine neue Lebensgefährtin Carla vom Kindergarten abholen dürfe, wenn er einmal verhindert sei. Schließlich sei er gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für Carla.

Gemeinsames Sorgerecht: Wer hat das Sagen?

Uwe Unger vertritt den Standpunkt, er könne genauso bestimmen wie die Mutter, seine Tochter vom Kindergarten abzuholen. Er lasse sich das nicht verbieten. Doch Heidi Unger ist strikt dagegen. Sie will ihre Tochter selbst abholen. Schon gar nicht ist sie damit einverstanden, dass die Lebensgefährtin ihres Mannes Carla abholt!

Nun kommt es immer wieder zu unerfreulichen Szenen im Kindergarten.

Die Mitarbeiter des Kindergartens haben von der Mutter die Anweisung erhalten, Carla weder dem Vater noch dessen Lebensgefährtin mitzugeben. Auch für Carla ist es im Übrigen unangenehm, dass sie immer wieder der Anlass zu Zwistigkeiten ist.

Vater, Mutter, neue Lebensgefährtin – Wer darf Carla abholen?

Die Frage, wer berechtigt ist, das Kind vom Kindergarten abzuholen, führt immer wieder zu Streit zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Erstaunlicherweise hängt die Lösung nicht davon ab,

  • ob beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge ausüben oder
  • ob die elterliche Sorge der Mutter alleine übertragen worden war.

Hätte die Mutter nämlich die alleinige Sorge inne, dürfte sie allein entscheiden, wer das Kind abholen darf. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge jedoch regelt das Gesetz, dass alle Entscheidungen des täglichen Lebens von dem Elternteil getroffen werden, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Lediglich grundsätzliche Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind (z.B. ob eine bestimmte Operation durchgeführt werden soll oder nicht), müssen die Eltern gemeinsam treffen.

Es ist eine Frage des täglichen Lebens

Allgemein wird die Frage, wer das Kind vom Kindergarten abholen darf, als eine Angelegenheit des täglichen Lebens eingestuft. Für solche Alltagsentscheidungen hat daher auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Mutter Heidi Unger das alleinige Sagen, da Carla bei ihr lebt. Sie kann also gegenüber dem Kindergarten festlegen, wer Carla abholen darf und wer nicht. Der Kindergarten wird sich richtigerweise an diese Absprache halten.

Und wie geht es jetzt weiter?

Carlas Vater muss die Entscheidung der Mutter akzeptieren. Er kann allenfalls versuchen, eine (notfalls gerichtliche) Umgangsregelung zu erreichen, die vorsieht, dass er Carla im Rahmen der Umgangszeiten vom Kindergarten abholen darf.

Bei Ihnen gibt es auch immer wieder Diskussionen in Sachen „Gemeinsames Sorgerecht“ und um die sogenannten „Fragen des täglichen Lebens“? Wenden Sie sich an uns, wir unterstützen Sie gerne.