Von Fall zu Fall verschieden.

Mit 18 Jahren hatte Anna die mittlere Reife mit einem Notendurchschnitt von 3,6 erlangt. Anschließend ist sie als ungelernte Kraft erwerbstätig und kümmert sich selbst um ihren Lebensunterhalt. In der Erwartung, auf diese Weise trotz ihres schlechten Schulabschlusses einen Ausbildungsplatz zu erlangen, absolviert sie verschiedene Praktika, um herauszufinden, welche Tätigkeit ihr liege. Mit 21, also drei Jahre nach Schulende, beginnt sie dann eine Ausbildung zur Fachverkäuferin. Nun ist es streitig, ob sie noch einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen ihre Eltern hat.

Der Bundesgerichtshof  bejaht den Anspruch des Kindes auf Kindesunterhalt

Denn in Anbetracht der Schwierigkeiten, bei schlechtem Schulabschluss eine Ausbildungsstelle zu finden, ist es nach Ansicht des BGH

  • dem Kind nicht vorwerfbar
  • und für die unterhaltsverpflichteten Eltern auch vorhersehbar

dass ihre Tochter eine Ausbildungsstelle erst wird antreten können, nachdem sie sich in vorgeschalteten Berufsorientierungspraktika oder ähnlichen Tätigkeiten bewährt hat.

Außerdem liegt die gesamte Ausbildung noch vor dem 25. Lebensjahr des Kindes

Als Kind können Sie bis zum 25. Lebensjahr Kindesunterhalt beanspruchen, wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren. Denn Kinder haben einen Anspruch auf Leistung von Unterhalt bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen des Kindesunterhalts beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Jeder Einzelfall bedarf allerdings einer gesonderten Prüfung!

Es gibt nämlich keine gesetzlich geregelte fixe Altersgrenze, bis zu der Sie als Kind Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen Ihre Eltern haben. Grundsätzlich haben Sie aber einen Anspruch auf Finanzierung einer

  • angemessenen
  • Ihrer Begabung
  • Ihren Neigungen entsprechenden Berufsausbildung

Dem gegenüber steht Ihre Verpflichtung als Kind, Ihre Ausbildung in einer angemessenen Zeit zu beginnen und zielstrebig durchzuführen. Auch müssen Eltern grundsätzlich nur eine Ausbildung finanzieren, keine Zweitausbildung.

Angesichts der Vielgestaltigkeit der heutigen Ausbildungsverläufe ist der Einzelfall oft schwierig zu beurteilen, wie hier im beschriebenen Fall. Bei Unklarheiten oder Fragen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir unterstützen Sie!