Oder: Bei wem bleibt Ihr Hund bei Trennung und Scheidung?
Die Ehe von Rüdiger und Ruth Müller ist kinderlos geblieben. Ihre ganze Liebe gehört dem Schäferhund Fiffi, den sie gemeinsam vor fünf Jahren von einem Züchter als Welpen erworben haben. Mit der Trennung ist Herr Müller aus dem ehelichen Haus ausgezogen und hat sich eine kleine Wohnung angemietet. Zwischen den Eheleuten Müller entbrennt jetzt ein heftiger Streit darüber, bei wem Fiffi bleiben soll.
Hunde und andere Haustiere sind im Rechtssinne keine Sachen.
Sie sind Mitgeschöpfe. Für Tiere gelten besondere Schutzgesetze, zum Beispiel das Tierschutzgesetz. Letztlich werden auf Tiere aber die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet. Das heißt, es geht im Zusammenhang mit dem Hund um die Frage: „Was gehört zum Hausrat?“
Haben Sie Ihren Hund bereits in die Ehe eingebracht?
Dann sind Sie Eigentümer des Hundes und können ihn nach der Trennung auch wieder zu sich nehmen. Ist der Hund zwar in der Ehe gekauft worden, sollte aber eindeutig Ihr Alleineigentum werden, werden Sie ihn in der Regel nach der Trennung oder Scheidung auch behalten können.
Haben Sie den Hund mit Ihrem Partner in der Ehe erworben?
Dann ist nicht eindeutig festzustellen, ob Sie der Alleineigentümer sind oder Ihr Ehepartner. Im Zweifel sind Sie hier als Eheleute gemeinsam Eigentümer des Hundes. Dann sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden, wie sie auch für die Verteilung des während der Ehe angeschafften Hausrates gelten.
Fiffi wird rechtlich wie ein Haushaltsgegenstand behandelt.
Sie können sich nicht einigen?
Dann entscheidet das Familiengericht, bei wem Fiffi bleibt. Wenn Sie beide gleich stark an Ihrem Hund hängen, wird bei gemeinsamem Eigentum maßgebend sein, bei welchem Ehepartner der Hund sich am wohlsten fühlt und am besten aufgehoben ist.
Ein wichtiges Kriterium kann sein, dass
- der Hund in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann und
- dem Ehepartner zugesprochen wird, der nach der Trennung im ehelichen Haus verbleibt
Im Beispielsfall also Frau Müller.
Wie sieht es mit einer Umgangsregelung für Haustiere aus?
Damit der andere Ehepartner den Kontakt mit dem Haustier aufrechterhalten kann, haben Gerichte vereinzelt auch schon den Umgang des anderen Ehepartner mit dem Hund geregelt, obwohl dafür eigentlich keine gesetzliche Grundlage besteht.
Sie besitzen ein Haustier?
Möchten Sie im Zusammenhang mit der Frage „Was gehört zum Hausrat?“ auch klären, wo und bei wem Ihr Hund nach der Trennung oder Scheidung bleibt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.