Was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz?

Günther und Gabriele Gruber stehen kurz vor der Scheidung. Gabriele Gruber hat noch keine Erwerbstätigkeit gefunden und ist in der Krankenversicherung ihres Mannes mitversichert. Sie fragt sich, wie es eigentlich nach der Scheidung mit ihrem Krankenversicherungsschutz weitergeht.

Die eigene Versicherung – alles bleibt, wie es ist

Ist jeder Ehepartner aufgrund eigener Berufstätigkeit gesetzlich krankenversichert, gibt es im Falle einer Scheidung keine Probleme. Jeder Ehegatte bleibt in seiner Krankenversicherung.

Die Mitversicherung – das Ende Ihres alten Versicherungsschutzes

Anders ist es jedoch, wenn ein Ehepartner keine eigene Krankenversicherung hat, sondern wie Frau Gruber in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Mannes mitversichert ist. Diese Mitversicherung endet mit Rechtskraft der Scheidung.

Die eigene freiwillige Versicherung – der Anfang Ihres neuen Versicherungsschutzes

Um zu verhindern, dass mit der Scheidung eine Lücke im Krankenversicherungsschutz eintritt, sehen die gesetzlichen Regelungen seit dem 01.08.2013 vor, dass sich die Mitversicherung nach der Rechtskraft der Scheidung in eine eigene freiwillige Krankenversicherung umwandelt.

Dann muss Frau Gruber aber auch

  • eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
  • Die Höhe des Beitrags bemisst sich nach ihren Bruttoeinkünften.
  • Bezieht Frau Gruber Unterhaltszahlungen von ihrem Ehemann, sind auch diese Unterhaltsleistungen Einkünfte, die zur Bemessung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen werden.

Frau Gruber kann zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie von der Krankenkasse den Hinweis auf die Fortführung der eigenen freiwilligen Krankenversicherung erhalten hat, gegenüber der Krankenkasse den Austritt erklären. Ein solcher Austritt ist aber wiederum nur dann möglich, wenn eine anderweitige Krankenversicherung besteht.

Besondere Probleme treten bei Ehepartnern von Beamten und Selbständigen auf.

Diese Ehepartner haben – sofern sie nicht selbst über eine entsprechende Erwerbstätigkeit pflichtversichert sind – keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Die Beihilfeberechtigung endet mit Rechtskraft der Ehescheidung.

Dann bleibt in der Regel nur ein einziger Weg

Und dieser ist: Eine private Krankenversicherung abzuschließen, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Sie stehen kurz vor einer Trennung oder Scheidung? Versäumen Sie nicht, die komplizierten und vielschichtigen Folgen für den Krankenversicherungsschutz und dessen Kosten zu berücksichtigen. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.