Damit das Dolce Vita nicht zum Reinfall wird ….

Acht Sonnenstunden pro Tag, herrliche Landschaft und südländische Leichtigkeit des Seins, la Dolce Vita, so erträumen sich viele Bundesbürger das Auswandern nach Mallorca. Wer würde nicht gerne seinen Lebensmittelpunkt in den Süden verlagern, gerade im fortgeschrittenen Alter? Im Fernsehen sind Sendungen über Auswanderer beliebt. Besonders gerne wandern deutsche Eheleute offenbar auf die zu Spanien gehörende Insel im westlichen Mittelmeer aus.

Berücksichten Sie die rechtlichen Auswirkungen!

Den meisten deutschen Auswanderern dürfte nämlich nicht bewusst sein, welche gravierenden rechtlichen Auswirkungen das für sie hat.

  • Die zunehmende Zahl gemischt-nationaler Ehen
  • Die wachsende Mobilität der Menschen
  • Die Freizügigkeit innerhalb der EU

haben den europäischen Verordnungsgeber auf den Plan gerufen.

Auswandern nach Mallorca – damit Ihnen das am Ende nicht spanisch vorkommt …

Die Tendenz der Verordnungen im Familienrecht und Erbrecht gehen dahin, die Frage, welches Recht bei Scheidung oder Todesfall zur Anwendung kommt, nicht wie bisher von der Staatsangehörigkeit abhängig zu machen. Es soll vielmehr in der Regel das Recht des Staates gelten, in dem Sie als Betroffener leben.

Was bedeutet das im Falle einer Scheidung für Sie?

  • Als deutsches Ehepaar, das in Spanien wohnt und sich dort scheiden lässt, werden Sie nach spanischem und nicht nach deutschem Recht geschieden.
  • Als italienische Eheleute, die in Deutschland leben, werden Sie nach deutschem Recht geschieden.

Ob und in welcher Höhe Unterhalt bezahlt werden muss, richtet sich im Regelfall nach den Gesetzen des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte lebt.

Was bedeutet das im Todesfall für Sie?

Versterben Sie oder Ihr Partner als deutsche Auswanderer in Spanien, gilt seit dem 17.08.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung. Es gilt dann

  • nicht mehr deutsches
  • sondern spanisches Erbrecht

Vielen Rechtsordnungen ist das in Deutschland beliebte gemeinschaftliche Testament fremd. Deswegen ist hier Vorsicht geboten: Denn die Folgen können gravierend für Sie sein! Viele Eheleute sind sich der Auswirkungen der europäischen Verordnungen ersichtlich nicht bewusst.

Sie haben viel Gestaltungsspielraum!

Die europäischen Verordnungen lassen die Möglichkeit der Rechtswahl offen. Sie können in bestimmtem Rahmen wählen, welches Recht auf die familien- und erbrechtlichen Beziehungen anwendbar sein soll. Sie müssen nur von den Gestaltungsmöglichkeiten auch Gebrauch machen.

Lassen Sie sich auf jeden Fall über die für Sie passenden vertraglichen und testamentarischen Regelungen beraten, wenn Auswandern nach Mallorca oder in ein anderes europäisches Land für Sie eine Option ist. Wir unterstützen Sie gerne!