Was tun, wenn der Partner ausrastet?
Luise und Lothar Langer leben seit einigen Monaten innerhalb ihrer Ehewohnung getrennt. Es kommt immer wieder zu erheblichen Spannungen und Streitereien zwischen beiden Eheleuten. Eines Tages rastet Lothar Langer aus. Anlässlich eines Wortgefechtes gerät er so in Rage, dass er seine Ehefrau mehrfach mit der Fernbedienung des Fernsehers ins Gesicht schlägt.
Luise Langer ist im Gesicht schwer gezeichnet.
Sie geht noch am gleichen Tag ins Krankenhaus und lässt ihre erheblichen Verletzungen behandeln und attestieren. Sie hat Angst vor ihrem Ehemann und möchte nicht mehr unter demselben Dach mit ihm zusammenleben. Was tun in dieser Situation?
Das sogenannte Gewaltschutzgesetz ist für solche Fälle vorgesehen.
Es sieht einen Katalog von Schutzmaßnahmen vor, die das Familiengericht zivilrechtlich zum Schutz von Opfer von Gewalttaten anordnen kann. Luise Langer kann beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass ihr für einen befristeten Zeitraum die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Das Gericht kann in einem solchen Fall anordnen, dass
- der Ehemann die Wohnung verlassen muss
- er die Wohnung nicht mehr betreten darf
- er sich ihr gegebenenfalls nicht mehr nähern darf
- es ihm untersagt ist, sie anzurufen oder in sonstiger Form mit ihr in Verbindung zu treten
Sie erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe
Wenn die Gewaltanwendung glaubhaft gemacht wird durch
- Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung
- und/oder eines Arztattestes über die erlittenen Verletzungen,
erlässt das Familiengericht in aller Regel den Beschluss sehr rasch ohne mündliche Verhandlung. Der Beschluss kann auch gleich vollstreckt werden.
Mit dem Gewaltschutzgesetz besteht eine effektive Möglichkeit, sich kurzfristig durch eine gerichtliche Entscheidung vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Sie können auch die Polizei einschalten.
Auch die Polizei hat in Gewaltfällen wie in diesem Beispiel die Möglichkeit, den Ehemann vorübergehend der Wohnung zu verweisen, um die Sachlage zu beruhigen, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Unbenommen bleibt der Ehefrau natürlich, auch strafrechtlich gegen ihren Mann vorzugehen und Strafantrag wegen Körperverletzung zu stellen.
Abseits der gesellschaftlichen Rollenklischees, gibt es auch Gewalt gegen Männer.
Egal, ob Frau oder Mann. Wenn Sie Opfer von Gewalt werden, holen Sie sich Hilfe. Unbürokratisch und effizient. Wir unterstützen Sie.