Zum Wohl Ihrer Kinder.

Till und Bea Tauber  sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe sind die drei Kinder Tim, Lisa und Louis hervorgegangen. Die Kinder leben bei der Mutter. Die Umgangsvereinbarung wird zwischen den Eltern gerichtlich einvernehmlich geregelt und gestaltet sich unproblematisch. Alle drei Kinder haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihrem Vater und sehen ihn regelmäßig.

Eines Tages zieht Till Tauber weg zu seiner Lebensgefährtin in eine andere Stadt.

Von einem Tag auf den anderen bricht er den Kontakt zu allen drei Kindern vollständig ab. Wegen des dauerhaften Verstoßes gegen die gerichtliche Umgangsvereinbarung beantragt Bea Tauber beim Familiengericht, gegen den Vater ein Ordnungsgeld zu verhängen. Durch diese Maßnahme will sie ihn zwingen, den Umgang mit seinen drei Kindern wieder aufzunehmen.

Die Kinder haben ein „Recht um Umgang“.

Der Anspruch auf regelmäßigen Kontakt des Vaters mit den Kindern wird als ein „Recht auf Umgang“ bezeichnet.

  • Es ist keineswegs nur ein Recht, das auszuüben im Belieben des Elternteils steht.
  • Es ist in gleichem Maße eine Pflicht, den Kontakt zu den Kindern beizubehalten.

Diese Regelung dient in allererster Linie dem Kindeswohl, weil der Umgang mit beiden Eltern für eine gedeihliche Entwicklung der Kinder von sehr großer Bedeutung ist.

Was ist, wenn ein Vater den weiteren Kontakt mit seinen Kindern ablehnt?

Dann erscheint ein erzwungener Umgang zunächst wenig sinnvoll. Welche Kränkungen mag ein Kind erleben, das hautnah erfahren muss, dass sein Vater nicht will, dass es ihn besucht? Deswegen wird eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht oft unangebracht sein.

Das Gericht verhängt im vorliegenden Fall dennoch ein Ordnungsgeld gegen den Vater.

Das Gericht kommt zu folgender Einschätzung:

Es besteht eine reale Chance, dass die Kinder in der Lage sein werden, den Widerstand des Vaters gegen die Umgangskontakte aufzulösen. Alle drei Kinder äußern den sehnlichen Wunsch, wieder Kontakt zum Vater zu haben.

  • Für die Kinder ist es unerklärlich, warum ihr Vater, der sich stets für sie und ihre Hobbys interessiert hat, den Kontakt zu ihnen vollständig und ohne jede Begründung abbricht.
  • Das belastet die Kinder in erheblichem Maße.

Die Nachteile, die mit einem erzwungenen Umgang für die Kinder verbunden sein können, sieht das Gericht als weniger gravierend an als die schädlichen Folgen des Kontaktabbruchs.

Sie sind selbst betroffen als Vater oder Mutter?

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Eltern im Interesse Ihrer Kinder! Wir beraten Sie gerne.