Professionelle Betreuung zu angemessenen Kosten.

Bares Geld sparen und rechtzeitig Ihre Ansprüche sichern …

Das funktioniert durch eine kluge Beratung

und dem Zusammenspiel eines motivierten Teams von Spezialisten. Bei der Vielzahl möglicher Konstellationen, Verfahren und Streitwerte ist es allerdings nicht möglich, Ihnen bereits hier an dieser Stelle seriöse verbindliche Zahlen zu nennen, ohne Ihren persönlichen Fall zu kennen.

Unser Tipp:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, um eine mögliche Kostenübernahme zu klären.

Egal, ob Sie nur eine einmalige Beratung wünschen oder ein umfangreiches Verfahren ansteht – zögern Sie nicht zu lange, bevor Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Denn oft gilt es, Fristen nicht zu versäumen!

Unser faires und transparentes Vergütungssystem bedeutet für Sie:

  • Bereits im Vorfeld eine Klärung aller wesentlichen Kostenfragen.
  • Möglichkeit der Vereinbarung nach Aufwand einer Anwaltsvergütung.
  • Transparente Abrechnungen mit genauer Dokumentation unserer Leistungen.

Grundsätzlich gilt:

Die Anwaltskosten sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Davon abweichend besteht die Möglichkeit, die Vergütung auf Basis eines Stundensatzes zu vereinbaren. Wir sprechen gerne mit Ihnen über unsere Kosten!

Bei einem gerichtlichen Verfahren bestehen die Gesamtkosten aus:

  • Anwaltsvergütung
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Beweisaufnahme und/oder Sachverständige

Wünschen Sie lediglich eine Beratung?

Die Kosten einer Beratung vereinbaren wir mit Ihnen auf Basis eines Stundenhonorars. Im Erstberatungsgespräch erklären wir Ihnen auch gerne, welche Kosten Sie in Ihrem persönlichen Fall erwarten.